Arbeitsvertrag § Arten, Inhalte, Konflikte & mehr
Im Arbeitsvertrag werden die wesentlichen Strukturen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dokumentiert. Er stellt deshalb auch die rechtliche Basis eines Arbeitsverhältnisses dar. Häufig kommt es wegen fehlender oder unrechtmäßiger Inhalte zu rechtlichen Konsequenzen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welcher Aspekt einen Arbeits- oder Anstellungsvertrag von anderen Formen des Dienstvertrages unterscheidet und welcher Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Verträgen besteht. Sie werden außerdem über die fundamentalen Inhalte und einige unzulässige Klauseln informiert.
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Arbeitsrechtsredaktion
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- Der Arbeitsvertrag ist im deutschen Arbeitsrecht eine spezielle Form des Dienstvertrages.
- Er definiert die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Es gibt befristete und unbefristete Verträge.
- Die Inhalte sind durch § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Vergütung ist meist als monatliches Gehalt angegeben.
- Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur durch das Einhalten der entsprechenden Fristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich.
- Ein Verstoß gegen die vereinbarte Arbeitszeit kann zu einer sofortigen Kündigung führen.
- Unrechtmäßige Bedingungen können zu einer Anfechtung führen.
Rechtslage zum Arbeitsvertrag in Deutschland
Ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrages und legt die rechtlichen Grundlagen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer fest. Der Unterschied zu anderen Formen von Dienstverträgen liegt darin, dass bei einem Arbeitsvertrag eine Abhängigkeit seitens des Beschäftigten besteht. Diese manifestiert sich vorwiegend darin, dass der Mitarbeiter Anweisungen des Arbeitgebers zwingend einhalten muss. Die gesetzlichen Vorschriften eines Dienstvertrages sind in den §§611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Der Mitarbeiter verpflichtet sich zur Ausführung der im Arbeitsvertrag ausgemachten Tätigkeit, wenn er diesen unterzeichnet. Im Urlaub oder im Krankheitsfall wird der Beschäftigte vorübergehend von dieser Pflicht entbunden. Ist der Arbeitnehmer bereits bei einem anderen Dienstgeber angestellt, muss dieser der zweiten Arbeitsstelle zustimmen. Zudem muss der Mitarbeiter sowohl darauf achten, dass die Nebentätigkeit sich nicht negativ auf seine Hauptbeschäftigung auswirkt, als auch darauf, dass er die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschreitet. Weitere Pflichten des Arbeitnehmers laut Arbeitsvertrag sind:
- die Treuepflicht
- die Verschwiegenheitspflicht
- das Verbot der Bestechlichkeit
- die Pflicht zum Schutz des Eigentums des Arbeitgebers
- das Wettbewerbsverbot
- Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten
- die Pflicht zur Unterlassung von ruf- und kreditschädigenden Mitteilungen
- zusätzliche unternehmens- oder branchenspezifischen Verpflichtungen
Zu den Rechten von Angestellten gehören zum Beispiel der Anspruch auf Erholungsurlaub und Ruhepausen, der Kündigungsschutz sowie das Anrecht auf Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Dienstzeugnis vom Vorgesetzten erhalten. Auch das Recht auf Gleichberechtigung sowie der Schutz vor Diskriminierung stehen dem Beschäftigten gesetzlich zu.
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Der Dienstgeber ist durch den Arbeitsvertrag gemäß § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter eine Vergütung für seine Arbeitsleistung zu zahlen. In diesem Zusammenhang muss der Arbeitgeber auch darauf achten, die gesetzlichen Bestimmungen für den Mindestlohn zu erfüllen. Weitere Verpflichtungen sind die Fürsorgepflicht, die Beschäftigungspflicht, die Gleichbehandlungspflicht sowie die Schutz- und Sorgfaltspflichten.
Das bedeutsamste Recht eines Arbeitgebers ist laut dem Arbeitsvertrag das sogenannte Weisungs- beziehungsweise Direktionsrecht, das ihm erlaubt, dem Arbeitnehmer bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Der Anspruch auf Treue und Solidarität sowie auf vollständige Leistungserfüllung durch den Arbeitnehmer ist dem Dienstgeber ebenso vorbehalten wie das Recht auf wahrheitsgemäße Antworten.
Arten von Arbeitsverträgen
Im arbeitsrechtlichen Kontext wird grundsätzlich zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Während der befristete Vertrag an das Erreichen eines bestimmten Datums oder Zieles geknüpft ist, wird das Arbeitsverhältnis bei einem unbefristeten Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein unbefristeter Vertrag bietet dem Arbeitnehmer in finanzieller Hinsicht mehr Sicherheit als ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Zu diesen beiden übergeordneten Formen von Anstellungsverträgen, kommen noch folgende häufig genutzte Vertragsarten hinzu:
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- Anstellungsvertrag für Teilzeitkräfte
- Anstellungsvertrag für Geschäftsführer
- Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag)
- Praktikumsvertrag
- Werkvertrag
- Tarifvertrag
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Inhalte des Arbeitsvertrag
Bei der Erstellung eines Anstellungsvertrags muss die klare Definition der Inhalte beachtet werden, um die Möglichkeit einer Anfechtung weitestgehend auszuschließen. Die gesetzlich vorgegebenen Inhalte eines Arbeitsvertrages finden sich in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) und dementsprechend muss ein rechtskräftiger Vertrag unter anderem den Namen und die Anschrift des Dienstgebers und des Arbeitnehmers beinhalten. Ebenfalls muss der Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Verträgen zusätzlich dessen voraussichtliche Dauer angegeben werden. Die vom Mitarbeiter zu verrichtende Tätigkeit muss im Arbeitsvertrag zwar nur kurz beschrieben werden, allerdings ist eine genauere Darstellung bei rechtlichen Unstimmigkeiten von Vorteil.
Gehalt und Fortzahlung
Die Höhe, Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgelts ist ein unerlässlicher Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Die Vergütung wird meist als Bruttogehalt auf monatlicher Basis angegeben. Es ist auch möglich, ein jährliches Gehalt zu beziehen. Des Weiteren muss ein Nettogehalt von Arbeitnehmer und Arbeitgeber separat vereinbart werden, wobei die Beweislast auf der Seite des Arbeitnehmers liegt. Die Vergütung muss dem Mitarbeiter im Krankheitsfall, sofern er diesen nicht selbst verschuldet hat, weiterhin bezahlt werden. Jeder Beschäftigte, egal ob Voll- oder Teilzeitkraft, hat Anspruch auf diese Entgeltfortzahlung.
Arbeitszeit und Dienstort
Im Arbeitsvertrag stellt die Regelung der Arbeitszeiten einen wesentlichen Punkt dar. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Firmen können innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen die Arbeitszeit individuell festlegen. Ein Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn der Arbeitnehmer fälschlicherweise vorgibt zu arbeiten, obwohl er die Arbeitsleistung nicht erbringt. Dieser Verstoß gegen die im Arbeitsvertrag vereinbarten Vorgaben kann ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung führen. Zu den Gründen für diese Art des Vertragsbruchs zählen häufig persönliche Telefonate und Nachrichten oder die Vortäuschung falscher Arbeitszeiten. Eine Verletzung gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) existiert auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter länger als vertraglich vereinbart beschäftigt oder die Pausen nicht ordnungsgemäß gewährt werden.
Als Dienstort wird in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Ort verstanden, an dem Mitarbeiter ihre Beschäftigung vorwiegend ausüben. Meist ist dies der Ort, an dem das Unternehmen auch angesiedelt ist. Arbeitsorte werden zudem unterschieden in Niederlassung, Zweigstelle und Filiale. Bei einer unpräzisen Bestimmung des Arbeitsortes im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht einsetzen. Dienstgeber dürfen nur unter gewissen Bedingungen, wie beispielsweise durch eine Versetzungsklausel, den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort versetzen.
Urlaub
Ein Arbeitsvertrag muss Regelungen zum Thema Urlaub beinhalten. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt jegliche Aspekte rund um das Recht auf Urlaub. Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf entgeltlichen Erholungsurlaub. Ebenfalls im Bundesurlaubsgesetz wird definiert, dass als Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen gelten. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl an Arbeitstagen pro Woche. Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche dürfen somit jährlich mindestens 20 Urlaubstage haben.
Kündigung
Das Ziel einer Kündigung des Arbeitsvertrages ist die Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Fristen für eine ordentliche Kündigung variieren je nach der Person, von der die Kündigung ausgeht. Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Frist vier Wochen, wohingegen sich der Arbeitgeber an die Fristen, die durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen bestimmt werden, halten muss. Innerhalb der Probezeit können beide den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen aufkündigen.
Wie kann ein Arbeitsvertrag geändert oder aufgehoben werden?
Arbeitsverträge können nicht einseitig geändert werden. Nachträgliche Änderungen einzelner Regelungen müssen für ihre Wirksamkeit von Dienstgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. Klauseln im Vertrag, die Ihrem Arbeitgeber die alleinige Änderung von Vertragsbedingungen zugesichert haben, sind in den meisten Fällen nicht rechtmäßig gültig. Eine Ausnahme bildet der Wechsel von Teil- zu Vollzeit und umgekehrt, jedoch müssen auch hierbei strenge Vorgaben beachtet werden. Eine weitere Möglichkeit auf eine Änderung bietet die sogenannte Änderungskündigung.
Sollte ein Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden, gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeiten einer Kündigung oder eines sogenannten Aufhebungs- beziehungsweise Auflösungsvertrages. Ein Aufhebungsvertrag ist im Gegensatz zur Kündigung nur dann wirksam, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich mit der Beendigung des Dienstverhältnisses einverstanden erklären. Somit unterliegt der Aufhebungsvertrag auch keinen gesetzlichen Fristen und die Bedingungen werden einvernehmlich festgelegt.
Konflikte rund um den Arbeitsvertrag
Unstimmigkeiten in Bezug auf den Arbeitsvertrag basieren zumeist auf unwirksamen Klauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder die missverständlich formuliert sind. Ungültige Ausschlussklauseln, wie unzulässige Überstundenklauseln, die Forderung zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten, das Schwangerschaftsverbot oder aber auch ein Widerrufsvorbehalt von Sonderzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) können zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter führen, die nicht selten vor Gericht landen. Besonders verbreitet sind die nicht rechtmäßigen Überstundenklauseln, in denen es meist heißt, dass sämtliche Überstunden bereits durch das Gehalt bezahlt wurden und deshalb nicht gesondert vergütet werden.
Rechtsmittel bei Vertragsstreitigkeiten
Kommt es durch den Arbeitsvertrag zu rechtlichen Konflikten, besteht durch das Arbeitsrecht die Möglichkeit einer Anfechtung. Voraussetzung für eine erfolgreiche Anfechtung ist das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes (Erklärungs- oder Inhaltsirrtums, arglistige Täuschung), der bereits bei der Unterzeichnung des Vertrages bestanden hat. Das Ziel einer Anfechtung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Betriebsrat, falls in dem entsprechenden Unternehmen vorhanden, muss im Vergleich zu einer Kündigung nicht miteinbezogen werden.
So kann Sie ein Anwalt unterstützen
Arbeitsverträge erfordern gesetzlich vorgeschriebene Inhalte, über die man sich am besten bereits vor der Unterzeichnung bei einem Juristen informiert. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, rechtzeitig nachteilige Klauseln oder fehlende Inhalte in Ihrem Arbeitsvertrag zu erkennen. Die juristische Prüfung des Vertrages hilft Ihnen somit, kein unfaires Arbeitsverhältnis einzugehen. Außerdem hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsbeistand auch bei vertraglichen Änderungen, die Sie durchführen wollen, oder bei der Anfechtung eines bereits unterschriebenen Dienstvertrages.
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