Aufhebungsvertrag § Inhalte & Vor- und Nachteile
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Arbeitsrechtsredaktion
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- Ein Aufhebungsvertrag ist eine Option für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses.
- Die rechtliche Grundlage bilden § 126 und § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Im Gegensatz zu einer Kündigung müssen Aufhebungsverträge in beidseitigem Einverständnis erfolgen
- Für die Wirksamkeit benötigen Aufhebungsverträge die Schriftform.
- Die wichtigsten Inhalte von Aufhebungsverträgen sind dieselben wie bei einer Kündigung.
- Durch einen Auflösungsvertrag müssen keine gesetzlichen Fristen eingehalten werden.
Rechtslage Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, stellt eine Alternative zur Kündigung dar und beendet ein Arbeitsverhältnis immer in gegenseitigem Einverständnis. Deshalb kann er auch nur rechtmäßig gültig sein, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ihn freiwillig unterzeichnen wollen. Aufhebungsverträge erfordern gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) außerdem die Schriftform um gültig zu sein. Für die Wirksamkeit ist zusätzlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) relevant, dass beide auf derselben Urkunde unterschreiben.
Abgrenzung zur Kündigung
Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von einer Kündigung durch die gemeinsame Zustimmung zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses. Während eine rechtmäßige Kündigung also auch einseitig erfolgen kann, ist dies bei einem Auflösungsvertrag ausgeschlossen. Sowohl Aufhebungsverträge als auch Kündigungen haben ihre Vor- und Nachteile, allerdings gibt es für den Arbeitgeber bei einem Aufhebungsvertrag mehr Vorteile als für den Arbeitnehmer.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag unzulässig?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Aufhebungsvertrag als unzulässig gilt. Aufhebungsverträge, die zum Beispiel nicht schriftlich verfasst sind, sind auch rechtlich nicht gültig. Wenn ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter wegen eines Betriebsübergangs einen Auflösungsvertrag vorlegen will und damit gegen § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoßen würde, ist der Vertrag ebenfalls nicht wirksam. Weitere Möglichkeiten, weshalb ein Auflösungsvertrag ungültig ist, sind:
- Sittenwidrigkeit
- Geschäftsunfähigkeit (z.B.: durch Trunkenheit, Drogeneinfluss oder Erkrankungen)
Inhalte von Aufhebungsverträgen
Ein Aufhebungsvertrag muss wie auch andere Verträge bestimmten inhaltlichen Anforderungen entsprechen, um Gültigkeit zu besitzen. Dabei ähneln sich die inhaltlichen Bestimmungen denen, die auch in einer Kündigung enthalten sein müssen. Dementsprechend müssen der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, sowie Angaben dazu, warum das Dienstverhältnis aufgelöst wird, in Aufhebungsverträgen zu finden sein. Weiters müssen auch Vereinbarungen über noch offene Gehaltszahlungen sowie über eine mögliche Freistellung vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses getroffen werden. Insgesamt sind also folgende Inhalte für einen Auflösungsvertrag unbedingt notwendig:
- Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet wird
- Grund der Auflösung des Dienstverhältnisses
- Regelungen zu einer eventuellen Abfindung (z.B.: durch eine betriebsbedingte Auflösung)
- Festlegung über noch offene Gehaltszahlungen
- Bestimmungen zur Freistellung beziehungsweise zum Resturlaub
- Festlegung eines Arbeitszeugnisses
- Richtlinien über die Rückgabe von Firmeneigentum
Abfindung und Gehalt
Wenn der Aufhebungsvertrag durch den Dienstgeber aus betrieblichen Gründen initiiert wird, steht dem Arbeitnehmer gemäß § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eine Abfindung zu. Allerdings kann der Arbeitgeber auch bei einem Auflösungsvertrag, der vom Mitarbeiter ausgeht, diesem eine Abfindung zahlen. Auch das noch ausstehende Gehalt ist ein verpflichtender Bestandteil eines Aufhebungsvertrages. Hierbei ist es notwendig, dass die Höhe des restlichen Arbeitsentgelts, das bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses dem Arbeitnehmer noch gezahlt wird, darin angegeben ist.
Freistellung und Resturlaub
Nicht nur bei einer Kündigung sondern auch bei einem Aufhebungsvertrag ist festzuhalten, wie mit der restlichen Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgegangen werden muss. In diesem Zusammenhang kann sich der Mitarbeiter beispielsweise noch seinen Resturlaub gewähren lassen oder allgemein von der Arbeit freigestellt werden. Falls der Resturlaub aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, muss er stattdessen ausbezahlt werden.Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags
Bevor sich eine Person dazu entscheidet, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, sollte sie die Vor- und Nachteile dieser Auflösungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses, vor allem im Kontrast zu einer herkömmlichen Kündigung, gründlich abwägen. Ansonsten könnte es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen, die für den Mitarbeiter nur selten noch rückgängig zu machen sind. Folgende Vor- und Nachteile gibt es bei einem Auflösungsvertrag für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
schneller als eine normale Kündigung (keine Fristen) | kein Kündigungsschutz |
Kündigungsgründe nicht schriftlich angegeben | Sperrzeit für Arbeitslosengeld (12 Wochen) |
Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht |
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Vorteile im Überblick
Für den Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag besonders dann vorteilhaft, wenn er schneller als bei einer herkömmlichen Kündigung aus dem Beschäftigungsverhältnis austreten möchte. Im Gegensatz zur Kündigung müssen bei Aufhebungsverträgen nämlich auch keine gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Selbst wenn der Vorgesetzte eine fristlose Kündigung in Betracht zieht, kann der Beschäftigte durch einen Auflösungsvertrag schneller sein. Dies hat auch den Vorteil, dass die Kündigungsgründe nicht schriftlich festgehalten sind.
Nachteile im Überblick
Der wohl größte Nachteil an einem Aufhebungsvertrag ist der Entfall des gesamten Kündigungsschutzes, also auch für den sogenannten besonderen Kündigungsschutz. Ebenfalls gibt es durch die Zustimmung zu einem Auflösungsvertrag durch den Arbeitnehmer eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld. Diese dauert für gewöhnlich bis zu zwölf Wochen an. In Unternehmen mit einem Betriebsrat muss dieser bei Aufhebungsverträgen im Gegensatz zu Kündigungen nicht angehört werden.
Wie kann Sie der Anwalt unterstützen
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern dabei helfen, den Aufhebungsvertrag rechtskonform aufzusetzen. Wenn Ihnen bereits ein Auflösungsvertrag vorgelegt wurde, sollten Sie diesen zuvor von einem Anwalt überprüfen lassen, da dieser schnell mögliche Benachteiligungen für Sie ausfindig machen kann. Ein Rechtsanwalt unterstützt Sie auch bei der Anfechtung eines bereits abgeschlossenen Aufhebungsvertrags.
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FAQ: Aufhebungsvertrag
- § 126 Schriftform | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 623 Schriftform der Kündigung | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 623 Schriftform der Kündigung | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 623 Schriftform der Kündigung | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)