Arbeitsrecht § Rechtsnormen, Verträge & mehr
- Lesezeit: 6 Minuten
- 10 Leser fanden diesen Artikel hilfreich.
Arbeitsrechtredaktion
- 1. Ort in Suchfeld eingeben
- 2. Anwaltsprofile vergleichen
- 3. Anwalt auswählen
- 4. Unverbindliche Anfrage stellen
- Es gibt kein Arbeitsgesetzbuch.
- Das Arbeitsrecht wird durch eine Reihe von gesonderten Gesetzen geregelt.
- Man unterscheidet zwischen dem individuellen und dem kollektiven Arbeitsrecht.
- Unbefristete Arbeitsverträge haben keine strikten Formvorschriften, befristete müssen immer schriftlich sein.
- Arbeitszeiten und Ruhepausen sind gesetzlich geregelt.
- Der Betriebsrat ist bei Konflikten im Job die erste Anlaufstelle für Arbeitnehmer.
Grundsätzliches zum deutschen Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Deutschland wird nicht durch eine einzige Gesetzesgrundlage wie in anderen Ländern, sondern durch eine Vielzahl von einzelnen Gesetzen bestimmt. Welche dieser Gesetze angewandt werden, hängt von der individuellen Rechtslage ab. In Deutschland gelten zusätzlich zu den nationalen Gesetzen auch die rechtlichen Vorgaben der EU, die im Zweifelsfall diesen übergeordnet sind. Es ist zudem zu beachten, dass das Arbeitsrecht nur auf Basis eines gültigen Arbeitsvertrages zum Einsatz kommt.
Rechtsnormen im Arbeitsrecht
Da zahlreiche Rechtsnormen in Deutschland das Arbeitsrecht und somit alle Rechtsgeschäfte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln, ist es nicht immer einfach zu erkennen, welche Gesetze und Verordnungen für einen bestimmten Rechtsfall gelten. Eine vorherrschende Rolle nimmt bei arbeitsrechtlichen Aspekten jedoch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, in dem zum Beispiel gesetzliche Vorschriften zum Dienstvertrag zu finden sind. Im Folgenden finden Sie all jene Gesetze und Verordnungen, die Einfluss auf das Arbeitsrecht in Deutschland nehmen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG | Altersteilzeitgesetz – AltTZG |
---|---|
Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG |
Arbeitsgerichtsgesetz – ArbGG | Arbeitsplatzschutzgesetz – ArbPlSchG |
Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG | Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG |
Arbeitsstättenverordung – ArbStättV | Arbeitszeitgesetz – ArbZG |
Berufsbildungsgesetz – BBig | Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG |
Bildschirmarbeitsverordung – BildscharbV | Bundesdatenschutzgesetz – BDSG |
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG | Bundesurlaubsgesetz – BUrlG |
Bürgerliches Gesetzbuch – BGB | Drittelbeteiligungsgesetz – DrittelbG |
Einkommenssteuergesetz – EFZG | Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG |
Gewerbeordnung – GewO | Handelsgesetzbuch – HGB |
Insolvenzordnung – InsO | Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG |
Kündigungsschutzgesetz – KSchG | Mindestlohngesetz – MiLoG |
Mitbestimmungsgesetz – MitbestG | Montan-Mitbestimmungsgesetz – MontanMitbestG |
Mutterschutzgesetz – MuSchG | Nachweisgesetz – NachwG |
Pflegezeitgesetz – PflegeZG | Sozialgesetzbuch Drittes Buch – SGB III (Arbeitsförderung) |
Sozialgesetzbuch Viertes Buch – SGB IV (Gemeinsame Vorschriften für die Sizialversicherung) | Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) |
Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) | Sozialgesetzbuch Siebtes Buch – SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) |
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) | Sprecherausschussgesetz – SprAuG |
Tarifvertragsrecht – TVG | Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG |
Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG |
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Im deutschen Arbeitsrecht wird unterschieden zwischen individuellem und kollektiven Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht betrifft gemäß § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern auf Basis des untereinander geschlossenen Dienstvertrages. Für Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung sind hierbei Gesetze, die einen gewissen Schutz gewährleisten, wie beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt den rechtlichen Umgang zwischen den Verbindungen von Arbeitnehmern (Betriebsrat, Gewerkschaften) und -gebern (Koalition). Rechtsnormen, die für diese Form des Arbeitsrechts gelten, sind mitunter das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG), die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), das Tarifvertragsgesetz (TVG) und die Wahlordnung (WO).
Arbeitsverträge und Beschäftigungsverhältnisse
Der Arbeitsvertrag bildet als Sonderform des Dienstvertrages das rechtliche Fundament für ein Beschäftigungsverhältnis und kann durch zusätzliche Verordnungen ergänzt werden. Die Form, in der ein Arbeitsvertrag formuliert werden muss, ist nicht gesetzlich vorgegeben, allerdings muss der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats die relevanten Vertragsbedingungen schriftlich erhalten. Es ist im Normalfall allerdings üblich, dass der Vertrag bereits vor Dienstbeginn geschlossen wird.Arten von Arbeitsverträgen
Generell können Arbeitsverträge in Deutschland in die Kategorien befristet und unbefristet unterteilt werden. Ein befristeter Vertrag muss gemäß § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) in schriftlicher Form verfasst sein, wohingegen für einen unbefristeten Arbeitsvertrag keine formalen Konventionen gesetzlich vorgegeben sind. Erfahrene Juristen empfehlen dennoch, ein Dienstverhältnis schriftlich zu vereinbaren, um Risiken zu minimieren. Weitere Unterarten von Arbeitsverträgen sind:
- befristeter Arbeitsvertrag
- unbefristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Geschäftsführer
- Projektbezogener Arbeitsvertrag
- Teilzeitarbeitsvertrag
- Aushilfsvertrag
- Minijob-Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter
- Praktikantenvertrag
- Tarifvertrag
Arten von Beschäftigungsverhältnissen
Auch in Deutschland gilt als Leitbild das Normalarbeitsverhältnis (Vollzeit), das durch eine unbefristete Tätigkeit charakterisiert ist. Im Gegensatz dazu gibt es die befristeten beziehungsweise atypischen Arbeitsverhältnisse, die für den Arbeitnehmer oft mit großen Risiken verbunden sind. Die wichtigsten befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind die Leiharbeit, der Mini-Job, der Midi-Job, die Teilzeitarbeit, die Selbstständigkeit, der Werkvertrag, das Volontariat und das Praktikum. Für all diese Arten des befristeten Arbeitsverhältnisses gibt es klare Regelungen im Arbeitsrecht.
Arbeitszeit und Vergütung
Die Arbeitszeit ist in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Vorschriften zur maximalen Arbeitszeit von Mitarbeitern sind darin ebenso festgehalten wie Richtlinien für Ruhezeiten und Pausen. Arbeitnehmer dürfen laut Arbeitszeitgesetz zum Beispiel ihrer beruflichen Beschäftigung bis zu acht Stunden täglich nachgehen. Vorgaben für Nacht- und Schichtarbeit sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit fallen ebenfalls in den Bereich des Arbeitszeitgesetzes.
Unter dem Oberbegriff Vergütung ist im Allgemeinen das Entgelt für die erbrachte Leistung seitens des Arbeitnehmers zu verstehen. Die Höhe der Bezahlung ist im Arbeitsvertrag definiert. Spezifische Formen der Vergütung sind unter anderem der Lohn, das Gehalt, das Honorar oder die Gage. Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt liegt darin, dass der Lohn auf einer wöchentlichen Basis bezahlt wird und variieren kann, während das Gehalt in seiner Höhe festgesetzt ist und monatlich vergütet wird.
Urlaub und Krankheit
Der Anspruch auf Urlaub für den Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgehalten und beträgt gemäß § 3 des BUrlG bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage im Jahr. Die Mitarbeiter müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen und genehmigen lassen, andernfalls kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kommen. Wie sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten hat, ist rechtlich durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Der erkrankte Mitarbeiter ist gemäß § 5 des EntgFG verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unmittelbar mitzuteilen. Ab dem dritten Tag der Dienstunfähigkeit muss der Arbeitnehmer zusätzlich eine ärztliche Bestätigung vorlegen.
Abmahnung und Kündigung
Die Abmahnung verweist im arbeitsrechtlichen Kontext auf eine Vertragsverletzung seitens des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können ihre Vorgesetzten ebenso abmahnen, sowie Arbeitgeber deren Mitarbeiter. Mögliche Gründe für eine Abmahnung sind zum Beispiel Arbeitsverweigerung, Schlechtleistung oder aber auch Unpünktlichkeit. Wenn sich die Person, die abgemahnt wird, nicht mit dieser abfinden möchte, kann die Angelegenheit durchaus auch vor Gericht ausgetragen werden.
Eine Kündigung kann, wie auch die Abmahnung, durch den Vorgesetzten (Fremdkündigung) oder durch den Mitarbeiter (Eigenkündigung) erfolgen. Die Kündigungsfristen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich. Besonders durch die Fremdkündigung kann es zu rechtlichen Konflikten zwischen dem Dienstgeber und dem Angestellten kommen, zum Beispiel durch eine Anfechtung der Kündigung. Die mit der Kündigung in Zusammenhang stehende Abfindung birgt ebenfalls rechtliches Konfliktpotenzial.
Welche Kündigungsarten gibt es im Arbeitsrecht?
Bei einer Kündigung gibt es, wie auch bei den Arbeitsverträgen, unterschiedliche Arten. Unter einer ordentlichen Kündigung ist die fristgerechte Beendigung des Dienstverhältnisses zu einem bestimmten Stichtag zu verstehen. Unter diese Kategorie fallen auch jene Kündigungen, die mit einem bestimmten Ereignis zusammenhängen. Hierzu zählen die Personenbedingte, die verhaltensbedingte sowie die betriebsbedingte Kündigung. Die zweite Variante ist die außerordentliche, auch fristlos genannte, Kündigung, bei der die Kündigungsfristen kürzer ausfallen. Bei der Änderungskündigung werden schließlich einzelne Passagen im Arbeitsvertrag geändert, ohne dass das Arbeitsverhältnis dabei beendet wird.Konflikte am Arbeitsplatz
Durch das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Persönlichkeiten kommt es nicht selten zu Konflikten am Arbeitsplatz. Häufige Gründe für Unstimmigkeiten im Job sind unter anderem abwertendes Verhalten, zu raue Umgangsformen, Diskriminierungen, Mobbing oder andere Ungerechtigkeiten. Konflikte können außerdem in folgende Kategorien unterteilt werden:
- Rollenkonflikte
- Entscheidungskonflikte
- Verteilungskonflikte
- Ziel- und Wertkonflikte
- Sachkonflikte
- Beziehungskonflikte
Bei Konflikten am Arbeitsplatz hat der Betriebsrat eine bedeutende Funktion. Er ist der erste Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten innerhalb der Belegschaft sowie bei Spannungen mit dem Vorgesetzten. In kleineren Firmen, in denen kein Betriebsrat existiert, können sich Arbeitnehmer auch an einen Vorgesetzten oder an andere Kollegen wenden. Sind Konflikte innerhalb des Unternehmens selbst durch die Unterstützung des Betriebsrats nicht lösbar, ist es empfehlenswert, auf die Hilfe eines Mediators oder Anwalts zurückzugreifen.
So kann Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen
Durch die vielen Gesetze, die das Arbeitsrecht in Deutschland regulieren, ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter nicht einfach, den Überblick zu behalten. Welche Gesetze für Ihren Fall relevant sind, lässt sich deshalb am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Arbeitsvertrag mit Nachteilen für Sie einhergeht? – Ein Anwalt kann Ihren Arbeitsvertrag prüfen und Sie notfalls auch bei der Anfechtung unterstützen. Haben Sie während Ihres Urlaubes kein Urlaubsentgelt erhalten? – Die Konsultation eines Anwalts kann Ihnen dabei am besten helfen, herauszufinden, warum dies der Fall ist. Durch das Aufsuchen eines Anwalts für Arbeitsrecht sind sie aufgrund der Minimierung von Risiken auf der sicheren Seite.
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
Finden Sie weitere Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Finden Sie in unserer Anwaltssuche den passenden Anwalt
- PDF Download
FAQ: Arbeitsrecht
- § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG)
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (EntgFG)