Arbeitszeit § Rechtslage, Modelle & mehr

Die Arbeitszeit hat für Unternehmen eine ordnende Funktion. Dabei bestimmen die Firmen meist selbst, wann die Arbeitnehmer ihre Arbeit erledigen müssen. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche täglichen Höchstarbeitszeiten gesetzlich erlaubt sind und welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Ebenso lernen Sie die gängigsten Arbeitszeitmodelle sowie mögliche Konflikte rund um dieses arbeitsrechtliche Thema kennen.
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird im deutschen Arbeitsrecht als jene Zeit verstanden, in der Arbeitnehmer ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen. Von der Arbeitszeit ausgeschlossen sind beispielsweise Pausen und Ruhezeiten. Das sogenannte Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt diesbezüglich die gesetzlichen Regelungen fest. Richtlinien für die Arbeitszeiten eines Unternehmens finden sich außerdem im entsprechenden Arbeitsvertrag. Hierbei wird oft eine Kernarbeitszeit für die Ausübung der Arbeit festgelegt, um zum Beispiel auch im Homeoffice die virtuelle Anwesenheit und die Erreichbarkeit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Maximale Arbeitszeiten

Wie viele Stunden pro Tag Arbeitskräfte beschäftigt sein dürfen, ist durch § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) reglementiert. Dementsprechend dürfen Arbeitnehmer maximal acht Stunden täglich arbeiten. Diese Grenze kann auf zehn Stunden erhöht werden, wenn der Durchschnitt der Arbeitszeiten innerhalb eines halben Jahres beziehungsweise innerhalb von 24 Wochen nicht über die tägliche Grenze von acht Stunden hinausgeht. Es muss in diesem Zeitraum also zu einem Ausgleich für die zu viel geleistete Arbeitszeit kommen. Zudem muss gemäß § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine durchgängige Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitstages liegen.

Pausenzeiten

Auch die Pausenzeiten, die Arbeitnehmern zustehen, sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Arbeitskräfte, die zumindest sechs und maximal neun Stunden arbeiten, haben gemäß § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Wenn ein Mitarbeiter eine Arbeitszeit von über neun Stunden hat, erhöht sich diese Zeit auf 45 Minuten. Die Pausen müssen dabei nicht durchgehend genommen werden, sondern können auch in kleinere Auszeiten von mindestens 15 Minuten unterteilt werden. Der Arbeitgeber darf also bei einer Arbeit, die fortlaufend länger als sechs Stunden dauert, die Pause nicht verbieten.

Arbeitszeiterfassung

In Deutschland gibt es prinzipiell noch keine gesetzliche Bestimmung, die die Form und Notwendigkeit einer Arbeitszeiterfassung bestimmt. Dennoch geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom Mai 2019 hervor, dass alle EU-Staaten künftig ein Gesetz für die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung erlassen müssen. Deutsche Arbeitsgerichte berücksichtigen dieses Urteil bereits, weshalb Arbeitgeber, die bisher nur für Überstunden die Dokumentation der Arbeitszeiten verlangt haben, ein System für die Arbeitszeiterfassung etablieren sollten.

Überstunden

Besonders in stressigen Zeiten kann es dazu kommen, dass Beschäftigte Überstunden machen müssen, um gewisse Arbeitsziele rechtzeitig zu erreichen. Prinzipiell finden sich Regelungen zu Überstunden in Arbeits- oder Tarifverträgen beziehungsweise in anderen betrieblichen Vereinbarungen. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden leistet, muss er grundsätzlich auch für diese Arbeitszeit entlohnt werden. Dies kann entweder durch eine entsprechende Vergütung oder durch einen Zeitausgleich stattfinden.

Arbeitszeitmodelle

Es gibt unterschiedliche Modelle für die Bestimmung der Arbeitszeiten. Der Grund für diese Vielfalt ist leicht erklärt: Jede individuelle Arbeitssituation benötigt andere Anforderungen an die Anwesenheitszeiten der Arbeitnehmer. Die vielen Arbeitszeitmodelle haben also auch den Zweck, dass die persönliche Situation eines Mitarbeiters besser berücksichtigt werden kann, da er verschiedene Möglichkeiten für seine Arbeitszeit hat. Insbesondere Eltern wollen oft weniger Stunden täglich und außerdem flexibler arbeiten. Folgende Arbeitszeitmodelle werden im Anschluss näher erläutert:

  • Arbeitszeit nach Stundenanzahl
  • Schichtarbeit
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Gleitzeit
  • Elternzeit
  • Pflegezeit

Arbeitszeit nach Stundenanzahl

Die bekannteste Unterteilung der Arbeitszeit ist die Gliederung nach der wöchentlichen Stundenzahl. Hierbei wird zwischen der Vollzeit- und Teilzeitarbeit unterschieden. Während bei der Vollzeitarbeit meist 40 beziehungsweise nach möglichen tariflichen Bestimmungen auch 35 Stunden in der Woche gearbeitet werden, gehen Teilzeitbeschäftigte ihrer Tätigkeit für weniger Zeit als im entsprechenden Unternehmen üblich nach.

Schichtarbeit

Bei einer Schichtarbeit wird auf Basis eines Plans zwischen Ruhe- und Arbeitszeit rotiert. Dies bedeutet, dass einige Mitarbeiter des Unternehmens arbeiten, wohingegen andere sich erholen. Häufig wird zwischen einer Früh-, einer Spät- und einer Nachtschicht unterschieden. Üblich ist die Schichtarbeit zum Beispiel in Bäckereien, in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr oder auch bei der Polizei.

Vertrauensarbeitszeit

Das Vertrauensarbeitszeitmodell bietet den Angestellten eine größere Flexibilität. Hierbei können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Der Name kommt daher, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitskräften vertraut und nicht kontrolliert, ob sie tatsächlich arbeiten. Es gibt allerdings auch Pflichten, die Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit berücksichtigen müssen. Auch bei einer flexiblen Zeiteinteilung müssen die Richtlinien aus dem Arbeitszeitgesetz hinsichtlich Pausen und Ruhezeit weiterhin einhalten. Dieses Arbeitszeitmodell verlangt außerdem ein hohes Maß an Selbstorganisation und die Flexibilität darf sich nicht negativ auf die Arbeitsleistung auswirken.

Probleme mit dem Arbeitszeitmodell?

Gleitzeit

Ähnlich wie die Vertrauensarbeitszeit zeichnet sich auch die Gleitzeit durch mehr Flexibilität für den Arbeitnehmer aus. Bei diesem Modell gibt es einen Rahmen, in welchem die Arbeitszeit von den Mitarbeitern selbst eingeteilt werden kann. Diese Form der Arbeitszeit wird meist durch eine betriebliche Vereinbarung für das gesamte Unternehmen angeordnet. Häufig wird sie mit einer Kernarbeitszeit kombiniert, um die Anwesenheit der Angestellten in einem bestimmten Zeitraum zu gewährleisten.

Elternzeit

Hierbei handelt es sich um eine Verringerung beziehungsweise Auszeit von der Arbeit, die für die Kinderbetreuung und -erziehung genutzt wird. Dabei darf jeder Elternteil bis maximal drei Jahre in Elternzeit gehen. Wenn die Eltern in diesem Zeitraum gar nicht arbeiten, bekommen sie auch kein Geld, weshalb viele lediglich ihre Stunden auf Teilzeit (32 Stunden) reduzieren. Das Beschäftigungsverhältnis ist die ganze Zeit über aktiv und wenn die Elternzeit zu Ende ist, hat der entsprechende Elternteil ein Anrecht darauf, seine frühere Arbeitszeit wieder aufnehmen zu dürfen.

Pflegezeit

Bei diesem Modell kann die Arbeitszeit, ähnlich wie bei der Elternzeit, entweder beschränkt oder für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten komplett wegfallen. Der Anspruch auf Pflegezeit für Arbeitnehmer, die einen nahen Angehörigen im eigenen Haushalt zu pflegen haben, ergibt sich durch § 3 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG). Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss in diesem Zusammenhang nachgewiesen werden.

Konflikte rund um die Arbeitszeit

Wie bei vielen Aspekten aus dem Arbeitsvertrag sind auch rund um die Arbeitszeit Unstimmigkeiten nicht selten. In diesem Zusammenhang kann es hinsichtlich Überstunden zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Vorgesetzte und die Beschäftigten unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie die zusätzliche Arbeit ausgeglichen werden soll. Die Klausel, dass jegliche Überstunden mit dem Gehalt bereits bezahlt sind, ist ebenfalls ein häufiger Grund für rechtliche Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Kontext. Auch wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen verbieten will, kann dies rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Folgende Konflikte können ebenfalls bezüglich Arbeitszeiten vorkommen:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Wechsel des Arbeitszeitmodells
  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitbetrug

Der wohl rechtlich gesehen gefährlichste Aspekt ist der sogenannte Arbeitszeitbetrug. Arbeitnehmer täuschen ihren Chef hinsichtlich ihrer angeblich geleisteten Arbeitszeit und können dadurch sogar dem Betrieb, in dem sie arbeiten, maßgeblich schaden. Es handelt sich dabei um einen schweren Vertrauensmissbrauch, da der Mitarbeiter weiterhin die Vergütung für die eigentliche Stundenanzahl erhält. Wenn der Vorgesetzte auf diese Praxis stößt, kann der Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung verhaltensbedingt, also fristlos gekündigt werden.

So kann Sie der Anwalt unterstützen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht informiert Sie über die Gesetzesgrundlage zur Arbeitszeit, um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu vermeiden. Hinsichtlich eines möglichen Arbeitszeitbetruges erstellt der Rechtsanwalt eine ordnungsgemäße Abmahnung oder Kündigung. Wenn Sie selbst eines Arbeitszeitbetruges bezichtigt werden, schätzt er Ihre Lage ein und unterstützt Sie auch bei einem möglichen Verfahren. Zudem berät Sie ein Jurist, wenn Sie einen Wechsel von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt in Betracht ziehen. In diesem Zusammenhang setzt der Anwalt auch den schriftlichen Antrag auf und reicht ihn fristgerecht ein.

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FAQ: Arbeitszeit

Die Arbeitszeit umfasst lediglich die tatsächlichen Arbeitsstunden. Dazu zählen dementsprechend nicht die gesetzliche Ruhezeit und die vorgeschriebenen Pausen. Ebenfalls gehört der Anfahrtsweg ins Unternehmen nicht dazu.
Gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf eine Arbeitskraft höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. Wenn zeitgerecht ein Ausgleich geschaffen werden kann, sind bis zu zehn Stunden möglich. Zudem darf nach § 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) die wöchentliche Anzahl von 48 Stunden nicht überschritten werden.
Es gibt beispielsweise die gängigen Modelle, die nach der wöchentlichen Arbeitszeit definiert sind. Hierzu zählen die Voll- und die Teilzeit. Andere Arbeitszeitmodelle sind die Schichtarbeit, die Gleit- und Vertrauensarbeitszeit sowie die Eltern- und Pflegezeit.
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