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Arbeitsverhältnis § Rechtslage, Arten & mehr

Das Arbeitsverhältnis beruht auf dem Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Vergütung. Im arbeitsrechtlichen Kontext kann es schwer sein, die rechtlichen Aspekte der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse zu überblicken. In folgendem Artikel erfahren Sie, was im deutschen Arbeitsrecht darunter zu verstehen ist. Sie lernen außerdem die verschiedenen Arten von Beschäftigungsverhältnissen und ihre wichtigsten Merkmale kennen. Ebenfalls erhalten Sie Informationen darüber, wie Arbeitsverhältnisse beendet werden können.
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Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist im arbeitsrechtlichen Umfeld ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass sich der Vorgesetzte und der Mitarbeiter durch einen Vertrag dazu binden, füreinander in einem länger andauernden Zeitraum Leistung zu erbringen (Arbeitsleistung und Vergütung). Arbeitsverhältnisse spielen für das Arbeitsrecht eine große Rolle, da es sich dabei um ein Rechtsverhältnis handelt, das durch einen Arbeitsvertrag schriftlich fixiert ist.

In diesem werden die ausschlaggebenden Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses festgelegt. Der Arbeitnehmer ist in einem Beschäftigungsverhältnis dazu verpflichtet, seine festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen. Auch die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses, wie die Arbeitszeit, muss der Mitarbeiter einhalten. Der Arbeitgeber hat hingegen dem Beschäftigten fristgerecht das Arbeitsentgelt zu bezahlen. Arbeitnehmern steht zudem das Recht auf Urlaub zu, wohingegen Arbeitgeber ein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern haben.

Ruhendes Arbeitsverhältnis

Unter einem ruhenden Arbeitsverhältnis versteht das Arbeitsrecht ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die vertraglichen Hauptpflichten sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer nicht erfüllt werden müssen. Die Nebenpflichten sind jedoch weiterhin von beiden Seiten einzuhalten. Arbeitsverhältnisse können nur dann als ruhend eingestuft werden, wenn der Vorgesetzte und der Mitarbeiter am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Aus folgenden Gründen kann es zu einem ruhenden Arbeitsverhältnis kommen:

  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Erkrankung
  • Beurlaubung

Faktisches Arbeitsverhältnis

Wenn sich nach Dienstantritt herausstellt, dass der Arbeitsvertrag, auf dem das Arbeitsverhältnis beruht, nichtig ist, handelt es sich dabei um ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich gibt es darin dieselben Rechte und Pflichten wie auch bei einem rechtmäßig abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnis, allerdings können Leistungen nicht rechtlich eingefordert werden.

Arten von Arbeitsverhältnissen

Das Arbeitsrecht in Deutschland kennt viele Formen von Arbeitsverhältnissen. Dabei wird grundsätzlich zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen unterschieden. In diesem Zusammenhang wird also festgelegt, ob Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit oder für einen gewissen Abschnitt geschlossen werden. Innerhalb dieser zwei übergeordneten Einteilungen gibt es auch noch verschiedene Unterkategorien von Arbeitsverhältnissen, von denen die bekanntesten die Voll- und die Teilzeitarbeit sind. Weitere Beschäftigungsarten sind:

  • Minijob
  • Kurzarbeit
  • freie Mitarbeit

Voll- und Teilzeit

Ein Vollzeitarbeitsverhältnis, auch Normalarbeitsverhältnis genannt, zeichnet sich dadurch aus, dass ein Mitarbeiter die gesamte Arbeitszeit, die im jeweiligen Unternehmen üblich ist, beschäftigt ist. Für gewöhnlich arbeiten Vollzeitbeschäftigte 40 Stunden an fünf Tagen, jedoch können auch 35 Stunden durch etwaige Tarifvereinbarungen als ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit gelten. Wenn ein Arbeitnehmer im Gegensatz dazu für weniger Stunden tätig ist, zählt das Arbeitsverhältnis als Teilzeitbeschäftigung.

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Minijob & Kurzarbeit

Der Minijob, der auch geringfügige Beschäftigung genannt wird, zeichnet sich entweder durch eine zeitliche oder durch eine Grenze bezüglich des Arbeitsentgelts aus. Genauer wird dabei zwischen 450-Euro- und kurzfristigen Minijobs unterschieden. Auch Personen, die geringfügig arbeiten, haben prinzipiell dieselben Rechte wie Vollzeitmitarbeiter. Minijobber besitzen außerdem auch eine Unfallversicherung.

Gibt es schwierige Zeiten innerhalb eines Unternehmens, so besteht die Möglichkeit auf die sogenannte Kurzarbeit. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter dieses Betriebes zum Beispiel durch Auftragsmangel oder finanzielle Schwierigkeiten weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Dadurch wird dem Arbeitgeber die Option gegeben, Kündigungen trotz wirtschaftlicher Notlage zu vermeiden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es in den letzten Jahren vermehrt zur Kurzarbeit gekommen.

Freie Mitarbeit

Im Kontrast zu den bisher besprochenen Arbeitsverhältnissen, sind freie Mitarbeiter nicht direkt beim Unternehmen angestellt, sondern arbeiten selbstständig. Dies bedeutet auch, dass sie sich beim Finanzamt als solche anmelden müssen. Freischaffende beziehungsweise Freelancer werden oft von Firmen für eine bestimmte Zeit oder für bestimmte Projekte engagiert. In der freien Mitarbeit ist es zudem auch üblich, an mehreren Aufträgen gleichzeitig zu arbeiten.

Infografik
Die häufigsten Arbeits­verhältnisse in Deutschland

Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl durch eine ordentliche als auch durch eine fristlose Kündigung beendet werden. Während bei einer ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, löst eine fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung das Beschäftigungsverhältnis sofort auf. Damit Arbeitsverhältnisse außerordentlich gekündigt werden können, muss ein triftiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Zudem können sowohl die Vorgesetzten als auch die Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis kündigen. Es gibt also folgende Möglichkeiten, ein Dienstverhältnis zu beenden:

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann zudem zurückgezogen oder angefochten werden. Prinzipiell ist es nicht leicht, eine Kündigung wieder rückgängig zu machen, denn im Gegensatz zu dieser benötigt es für die Zurücknahme das Einverständnis des Arbeitgebers. Zudem benötigt es einen neuen Arbeitsvertrag für das Arbeitsverhältnis, da der ursprüngliche nicht mehr wirksam ist. Es ist jedoch möglich, seine eigene Kündigung anzufechten. Auch wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nicht mit der Kündigung des Dienstverhältnisses einverstanden sind, besteht die Option, die Auflösung mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage anzufechten. Hierbei muss die Frist von drei Wochen eingehalten werden.

Aufhebungsvertrag

Arbeitsverhältnisse können auch durch einen Aufhebungsvertrag aufgelöst werden. Dieser kann im Gegensatz zur Kündigung nur durch das Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtmäßig wirksam sein. In Aufhebungsverträgen wird zudem auch eine mögliche Abfindung festgelegt. Grundsätzlich sollten Mitarbeiter jedoch vorsichtig sein, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, da es hierbei einige Risiken (Sperrzeit für Arbeitslosengeld etc.) zu beachten gilt.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Ein Rechtsanwalt kann Sie unterstützen, in dem er Sie detailliert über die gesetzlichen Rechte und Pflichten in einem Arbeitsverhältnis aufklärt. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen außerdem dabei helfen, wenn Sie auf ein anderes Beschäftigungsverhältnis, zum Beispiel von Voll- auf Teilzeit, wechseln wollen. In diesem Zusammenhang gibt er Auskunft darüber, welche Voraussetzungen für solch einen Wechsel erfüllt sein müssen. Der Anwalt kann Sie außerdem beraten, wenn Sie zu spät erkannt haben, dass Sie sich in einem faktischen Arbeitsverhältnis befinden.
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FAQ: Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist ein personenbezogenes Dauerschuldverhältnis zwischen dem Dienstgeber und der Arbeitskraft. Dabei verpflichtet sich der Vorgesetzte rechtmäßig dazu, dem Arbeitnehmer für dessen Arbeitsleistung regelmäßig Arbeitsentgelt zu bezahlen. Der Beschäftigte hingegen muss diese Leistung auch zur Zufriedenheit des Chefs erbringen.
Der Arbeitsvertrag ist die schriftliche, rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis. In diesem sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgehalten. Arbeitsverhältnisse werden also auf Basis eines Arbeitsvertrags geschlossen und sind ohne diesen nicht ordnungsgemäß.
Grundsätzlich können Personen mehrere Arbeitsverhältnisse mit unterschiedlichen Arbeitgebern eingehen. Dabei muss jedoch unbedingt zwischen der Hauptbeschäftigung und der Nebenbeschäftigung getrennt werden, wobei letztere keinen negativen Einfluss auf die Haupttätigkeit nehmen darf.
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