Unbefristeter Arbeitsvertrag § Grund­sätzliches, Inhalte & mehr

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist das Ziel der meisten Arbeitnehmer. In der Regel müssen sie sich zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses durch die Festlegung einer Probezeit zunächst einmal beweisen. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr darüber, welche Inhalte ein unbefristeter Arbeitsvertrag unbedingt beinhalten muss, und welche Fristen für eine Kündigung eingehalten werden müssen. Ebenso lernen Sie die Vorteile eines unbefristeten Vertrages sowie die häufigsten Konflikte rund um diese Art des Dienstvertrages näher kennen.

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Grundsätzliches zum unbefristeten Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis, das auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Im Idealfall könnte durch solch eine vertragliche Regelung der Angestellte bis zur Rente bei demselben Unternehmen bleiben. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag regelt den größten Teil der in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisse. So hat es im Jahr 2020 rund 33 Millionen Erwerbstätige mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag gegeben, während lediglich etwa 4 Millionen einen befristeten Vertrag unterzeichnet haben. Besonders in der Handwerks-, Dienstleistungs- und Logistikbranche besitzt der unbefristete Arbeitsvertrag eine Vormachtstellung, wohingegen er in der Forschung oder auch im Medienbereich seltener vorkommt als ein befristeter Vertrag.

Abgrenzung zu befristeten Arbeitsverträgen

Unbefristete Arbeitsverträge unterscheiden sich von befristeten durch die vereinbarte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Während ein befristeter Arbeitsvertrag nur auf eine festgelegte zeitliche Phase abgeschlossen wird, setzt ein unbefristeter Arbeitsvertrag kein Enddatum des Arbeitsverhältnisses fest. Auch bei Aspekten der Kündigung grenzen sich unbefristete Arbeitsverträge von befristeten ab, da für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ordentliche Kündigungen und für befristete außerordentliche üblich sind.

Anspruch auf Entfristung

Angestellten steht ein unbefristeter Arbeitsvertrag rechtlich zu, wenn ihr befristetes Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befristung nicht mehr erfüllt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss dementsprechend Arbeitnehmern, deren befristeter Arbeitsvertrag bereits länger als zwei Jahre besteht, angeboten werden. Auch wenn die Befristung des Arbeitsvertrages innerhalb von zwei Jahren ohne Vorliegen eines Sachgrundes öfter als 3 Mal verlängert wurde, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag.

Wirksamkeit der unbefristeten Beschäftigung

Unbefristete Arbeitsverträge können durch die im deutschen Arbeitsrecht geltende Formfreiheit für diese Vertragsart im Gegensatz zu befristeten auch mündlich vereinbart werden. Damit dieser jedoch rechtswirksam ist, müssen inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegen. Auch wenn unbefristete Arbeitsverträge die Schriftform nicht zwangsweise benötigen, um gültig zu sein, ist es dennoch für beide Vertragsparteien vorteilhaft, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den Arbeitnehmer bedeutet ein unbefristeter Arbeitsvertrag mehr Sicherheit, da im Gegensatz zu einem befristeten Dienstverhältnis vorausgeplant werden kann. Der Stress, nach einer bestimmten Zeit wieder auf Arbeitssuche zu sein, entfällt ebenfalls bei einer unbefristeten Arbeitsstelle. Finanzielle Engpässe treten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag viel seltener auf als bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis. Doch auch Arbeitgeber profitieren von der langfristigen Planbarkeit und der Reduktion von Ausgaben für zum Beispiel Stellenausschreibungen, den Mehraufwand der Personalabteilung und mehr. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet also in folgenden Aspekten mehr Sicherheit:

  • Planbarkeit der Arbeitskapazitäten für den Arbeitgeber
  • Finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers
  • Reduzierte Werbungskosten für neue Mitarbeiter beim Arbeitgeber
  • Persönliche Vorteile im familiären und finanziellen Bereich
  • Geringere Chancen für finanzielle Notlagen
  • Stressreduzierung
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Unbefristeter Arbeitsvertrag: Inhalte & Besonderheiten

Obwohl ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Deutschland keinen rechtlichen Formvorlagen unterliegt, müssen die Dienstgeber durch das sogenannte Nachweisgesetz (NachwG) der Arbeitskraft spätestens vier Wochen nach Arbeitsantritt einen schriftlichen Nachweis über die elementaren Vertragsbedingungen aushändigen. Dieses Dokument muss gemäß § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) unter anderem die Kontaktdaten des Arbeitgebers und des Mitarbeiters sowie das Datum des Dienstantritts sowie Angaben zur Tätigkeit enthalten.

Arbeitsentgelt

Auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss laut dem Nachweisgesetz (NachwG) Erklärungen zur Zusammensetzung, zur Höhe und zur Fälligkeit des Arbeitsentgelts enthalten. Die häufigsten Formen der Vergütung sind Gehalt (fixe Höhe) und Lohn (variierende Höhe). Das Arbeitsentgelt wird in den meisten unbefristeten Arbeitsverträgen als monatliches, seltener auch als jährliches, Gehalt angegeben. Hierbei müssen die gesetzlichen Vorschriften gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beachtet werden. Auch mögliche Zulagen und Prämien müssen in diesem Abschnitt des Arbeitsvertrages angeführt werden.

Erholungsurlaub

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag muss den jährlichen Anspruch auf Urlaub wie auch andere Formen von Dienstverträgen festlegen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geht bei dessen Berechnung von einer sechstägigen Arbeitswoche aus, die seltener als die Fünf-Tage-Woche vorkommt. Da der jährliche Mindesturlaubsanspruch auf Basis der Arbeitstage pro Woche ermittelt wird, der bei sechs Tagen 24 Urlaubstage darstellt, beträgt er bei der gängigen Arbeitswoche mit fünf Tagen 20 Tage. Dieses Minimum kann durch zusätzliche Bestimmungen erhöht werden.

Probe- und Wartezeit bei unbefristeten Arbeitsverträgen

Im Arbeitsrecht ist eine Probezeit zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist sie in der Praxis üblich. Der Arbeitnehmer soll seine Fähigkeiten für die entsprechende Arbeit in diesem festgelegten Zeitraum unter Beweis stellen, ehe sich der Vorgesetzte im Anschluss daran für oder gegen das Fortbestehen des Dienstverhältnisses entschließt. Die Obergrenze für eine Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb dieser Phase gilt für den Arbeitgeber und für den Angestellten ein gesondertes Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag beinhaltet gewöhnlicherweise eine Wartezeit von sechs Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses. Die Wartezeit ist strikt von der Probezeit zu trennen, da ein Verzicht auf die Probezeit keine sofortige Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), sondern lediglich den Verzicht auf eine kürzere Kündigungsfrist bedeutet. Der Kündigungsschutz wird somit erst sechs Monate nach Arbeitsantritt rechtsverbindlich.

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Als Arbeitnehmer sollten Sie darauf achten, ob in Ihrem Vertrag eine Probezeit vereinbart wird oder nicht. Möchten Sie bereits ab dem ersten Tag den Kündigungsschutz beanspruchen, muss dies separat vereinbart werden.

Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Trotz der Sicherheit, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit sich bringt, besteht auch hierbei immer die Möglichkeit einer Kündigung. Das Arbeitsverhältnis kann dabei sowohl vom Dienstgeber als auch vom Mitarbeiter unter Einhaltung der jeweiligen Fristen gekündigt werden, weshalb diese gesetzlichen Kündigungsfristen in einem unbefristeten Arbeitsvertrag unbedingt angeführt werden müssen. Bei einer außerordentlichen beziehungsweise fristlosen Kündigung muss keine Zeitspanne eingehalten werden, da diese ohnehin nur durch einen konkreten Anlass möglich ist.

Soll ein unbefristeter Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden, müssen dabei die geltenden Kündigungsfristen gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachtet werden. Ein Angestellter kann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende kündigen. Die Entlassung durch den Arbeitgeber, die zudem nur am Ende des Kalendermonats möglich ist, ist komplexer und steht in engem Zusammenhang mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Unternehmen.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
2 Jahre1 Monat
5 Jahre2 Monate
8 Jahre4 Monate
12 Jahre5 Monate
15 Jahre6 Monate
20 Jahre7 Monate

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Konflikte rund um den unbefristeten Arbeitsvertrag

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist nicht selten die Ursache für Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz. Das größte Konfliktpotenzial besitzt in diesem Zusammenhang die Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Dienstgeber oder durch den Mitarbeiter. Im Falle des Arbeitgebers wäre solch eine Zuwiderhandlung beispielsweise die Missachtung der Fürsorgepflichten (Krankenfürsorge, Schutzmaßnahmen) oder die nicht fristgerechte Zahlung des Arbeitsentgelts. Auch wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht rechtmäßig gekündigt wird, kann es zu Konflikten kommen.

Bei Verstößen seitens des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten. Er hat in diesem Fall gemäß § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Ausübung seiner Arbeitsleistung. Beschäftigte können zudem die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes einklagen oder auch den Arbeitgeber bei der Aufsichtsbehörde anzeigen. Auf der Seite des Arbeitnehmers liegt unter anderem dann ein Verstoß vor, wenn er seiner im Vertrag ausgemachten Arbeitspflicht nicht nachkommt. Der Dienstgeber kann hierbei gemäß § 340 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Mitarbeiter mit einer sogenannten Vertragsstrafe, auch Konventionalstrafe genannt, wegen Nichterfüllung belangen.

So kann ein Anwalt Sie unterstützen

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mitarbeitern ist es anzuraten, den Dienstvertrag vor der Unterzeichnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen, um vertragliche Nachteile schnellstmöglich auszuschließen. Ist der Vertrag bereits von beiden Parteien unterschrieben worden und es kommt diesbezüglich nach einer bestimmten Zeit zu Konflikten, ist die Hilfe eines Juristen ebenfalls unerlässlich. Bei rechtlichen Fragen rund um die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist es ebenfalls sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden.

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FAQ: unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristete Arbeitsverträge können gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist aufgelöst werden.
Im Vergleich zu einem befristeten gilt ein unbefristeter Vertrag auf unbestimmte Zeit. Dies bedeutet auch, dass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine rechtmäßige Kündigung erforderlich ist.
Während der Probezeit kann ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne eine Begründung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgekündigt werden.
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