Krankenstand § Grundsätzliches, Besonderheiten & Rechte
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Arbeitsrechtredaktion
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- Die Krankheit muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
- Welche Informationen der Dienstgeber erhalten muss, bestimmt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
- Eine ärztliche Bestätigung ist gesetzlich ab dem vierten Kalendertag erforderlich.
- Der Anspruch eines Beschäftigten auf Gehalt besteht in diesem Zusammenhang gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) für sechs Wochen.
- Versicherte Mitarbeiter haben auch ein Anrecht auf Kinderkrankengeld.
- Wenn ein Arbeitnehmer gegen die Rechte verstößt, kann es zu einer Abmahnung oder zu einer Kündigung kommen.
Grundsätzliches zum Krankenstand
Die Erkrankung eines Mitarbeiters kann erheblichen Einfluss auf dessen Arbeitsleistung nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass sich Arbeitnehmer krankmelden, wenn sie bemerken, dass sie ansonsten nicht effizient genug arbeiten könnten. Die gesetzliche Richtlinie für Krankenstände beziehungsweise dem damit verbundenen Arbeitsentgelt legt das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) fest. Darin werden also etwaige Pflichten des Beschäftigten im Krankenstand definiert, die er für eine Fortzahlung seines Gehalts einhalten muss. Hierbei sind besonders die Auskunftspflicht in Form einer Krankmeldung sowie die Vorlegung einer ärztlichen Bescheinigung unerlässlich.
Auskunftspflicht & Ärztliche Bescheinigung
Wenn sich ein Mitarbeiter nicht gesund fühlt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, dies dem Arbeitgeber schnellstmöglich mitzuteilen. Welche Informationen solch eine Krankmeldung beinhalten muss, ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. In welcher Form dem Vorgesetzten die Auskunft über die Krankheit übermittelt werden muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings ist der Postweg ausgeschlossen, da dies viel zu lange dauern würde. Meist gibt es diesbezüglich auch Richtlinien innerhalb eines Unternehmens.
Nach dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit muss der Beschäftigte diese gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) von einem Arzt bestätigen lassen. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, die Frist für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher anzusetzen. Falls die Krankheit auch noch nach Ablauf der ursprünglichen ärztlichen Bescheinigung andauert, muss der Mitarbeiter sich eine neue Krankschreibung für den Krankenstand holen.
Lohnfortzahlung und Krankengeld
Arbeitnehmer haben gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) grundsätzlich sechs Wochen lang Anspruch auf ihr gewöhnliches Arbeitsentgelt. Nach diesem Zeitpunkt erhalten sie eine sogenannte Lohnersatzzahlung, auch Krankengeld genannt, für insgesamt auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Dieses wird durch bestimmte Prozentsätze des Brutto- und des Nettoeinkommens berechnet. Mitarbeiter, die versichert sind, und auch ein versichertes Kind haben, können für die Pflege des Kindes Krankengeld bekommen. Durch die Corona-Pandemie ist dies häufiger der Fall als früher, weshalb für 2021 und 2022 der Anspruch auf Kinderkrankengeld erweitert wurde.
Kündigung während Krankheit
Grundsätzlich dürfen Arbeitskräfte nicht ungerechtfertigt wegen eines Krankenstands gekündigt werden. Dies legt das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fest. Wenn also die Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers sozial ungerechtfertigt ist, greift diese gesetzliche Grundlage und der Betroffene ist vor einer Kündigung geschützt. Eine Kündigung wegen einer Erkrankung ist allerdings möglich, wenn es für den Mitarbeiter keine positive Gesundheitsprognose gibt und der betriebliche Erfolg durch den langen beziehungsweise immer wiederkehrenden Arbeitsausfall des Mitarbeiters negativ beeinflusst werden würde.
Arbeitszwang trotz Krankheit
Viele Arbeitnehmer leben mit der Angst, dass sie bei einem Krankenstand sofort ihre Arbeitsstelle verlieren würden. Deshalb zwingen sie sich oft ins Büro zu fahren und zu arbeiten, obwohl sie körperlich dazu nicht in der Lage sind, dieselbe Arbeitsleistung wie in gesundem Zustand zu erbringen. Im schlimmsten Fall kann solch ein Arbeitszwang sogar dazu führen, dass sich noch andere Kollegen anstecken und ebenfalls ausfallen. Da Arbeitgeber gesetzlich einer Fürsorgepflicht nachkommen müssen, wäre es nicht rechtens, wenn sie kranke Beschäftigte zwingen würden, im Büro zu erscheinen.
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Besonderheiten des Krankenstands
Der Krankenstand hat je nach den Umständen, in denen ein Mitarbeiter erkrankt, verschiedene Merkmale. Dementsprechend gibt es beispielsweise einen Unterschied bei der Krankheit eines Arbeitnehmers im In- oder Ausland. Wenn nämlich die Krankheit im Ausland auftritt, muss die Krankmeldung an den Arbeitgeber zusätzliche Informationen enthalten, die bei einer Krankmeldung im Inland nicht notwendig sind. Folgende Besonderheiten eines Krankenstands werden im Anschluss näher erläutert:
- Krankheit im Urlaub
- Krankenstand bei Kurzarbeit
- Krankenstand durch Corona
Krankenstand und Urlaub
Wenn sich der Beschäftigte eigentlich Urlaubstage genommen hat, dann aber plötzlich erkrankt, muss er seinen Vorgesetzten darüber in Kenntnis setzen. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber dann dem Mitarbeiter die Urlaubstage wieder gutschreiben kann, da stattdessen ein Krankheitstag in Anspruch genommen wird. Zudem darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einfach anschließend nehmen, sondern muss diesen zuvor wieder neu genehmigen lassen.
Krankenstand während Kurzarbeit
Durch den Ausbruch der Corona-Pandemie haben auch in Deutschland viele Unternehmen auf Kurzarbeit umgestellt. In diesem Zusammenhang unterscheidet das Arbeitsrecht zwischen einer Krankheit, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit vorgelegen hat, und einer Krankheit, die während der Kurzarbeit aufgetaucht ist. Dabei wird nach dem Kalendermonats Prinzip vorgegangen. Ebenfalls wird hierbei beachtet, ob im Unternehmen des erkrankten Kurzarbeiters verkürzt oder gar nicht mehr gearbeitet wird.Krank durch Corona
Obwohl ein positives Corona-Ergebnis noch nicht zwingend einen Krankenstand erfordert, wird von der Regierung empfohlen, sich selbst von den anderen Kollegen abzusondern und sich in Quarantäne zu begeben. In solch einem Fall kann dann im Homeoffice weitergearbeitet werden, ohne dass andere Personen im Unternehmen der Gefahr ausgesetzt sind, sich ebenfalls mit Corona zu infizieren. Deshalb sollte auch bereits vor dem offiziellen Testresultat dem Arbeitgeber Bescheid gegeben werden, dass die Möglichkeit einer Corona-Infektion besteht und sie deshalb vorübergehend nicht am Arbeitsplatz erscheinen werden. Zudem ist bis November eine telefonische Krankschreibung durch den Arzt wieder möglich.
Rechte während des Krankenstands
Was ein Mitarbeiter tun darf, während er sich im Krankenstand befindet, ist klar definiert. Dabei ist zu beachten, dass die Erkrankung für den Mitarbeiter nicht gleich bedeutet, dass er nur im Bett bleiben darf. Allerdings muss er sich dennoch an gewisse Regeln halten. Dementsprechend ist alles erlaubt, was die schnelle Erholung fördert. Sport und andere Aktivitäten, die dem kranken Körper eher schaden als helfen, sind jedoch meistens strengstens untersagt. Allerdings kommt es auch immer auf die entsprechende Krankheit an, was der Arbeitnehmer tun darf und was nicht. Während eines Krankenstands haben Beschäftigte grundsätzlich aber folgende Rechte:
- kurze Spaziergänge, solange das Bein nicht gebrochen ist
- Einkaufen
- Apotheke
Nicht rechtmäßiges Verhalten während eines Krankenstands
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise über soziale Medien bemerkt, dass der Mitarbeiter einer Aktivität nachgeht, die ihm durch den Krankenstand eigentlich verboten ist, kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer Kündigung kommen. Dies kann beispielsweise passieren, wenn der Beschäftigte oder jemand in seinem Bekanntenkreis ein Foto von ihm bei einem Konzert online stellt.
Was kann ein Arbeitgeber bei falschem Krankenstand tun?
Hat der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer den Verdacht, dass sich eine Arbeitskraft krankgemeldet hat, obwohl sie eigentlich gesund ist, kann er sie in einem ersten Schritt abmahnen. Wenn sich auch nach dieser Abmahnung das Verhalten des Arbeitnehmers nicht ändert, kann es sogar zu einer fristlosen oder genauer zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen.
Wie kann Sie ein Anwalt unterstützen
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, bei Verdacht auf einen nicht rechtmäßigen Krankenstand, oder wenn sich Ihre Arbeitskraft ohne ihre Einwilligung nach der Krankheit in den Urlaub begibt, den entsprechenden Arbeitnehmer ordnungsgemäß abzumahnen. Auch wenn Sie eine Kündigung dieses Mitarbeiters in Betracht ziehen, hilft Ihnen ein Rechtsanwalt dabei, diese nach den rechtlichen Vorschriften aufzusetzen. Für die Anfechtung einer ungerechtfertigten Kündigung wegen Krankheit und für eine mögliche Anzeige wegen Verletzung der gesetzlichen Fürsorgepflicht, wenn Sie Ihr Arbeitgeber krank in die Arbeit bestellt, ist ebenfalls der Anwalt zuständig.
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