Krankmeldung § Rechtslage, Sonderfälle & Konflikte

Die Krankmeldung ist ein wichtiger Aspekt im Arbeitsleben. Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht, sich krank zu melden, da sie befürchten, ihren Job durch die Erkrankung zu verlieren. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr über die gesetzliche Basis einer Krankmeldung und welche Informationen darin enthalten sein müssen. Sie erhalten ebenso Informationen darüber, welche Sonderfälle es gibt und worauf Sie bei diesen achten müssen. Abschließend lernen Sie die häufigsten Konflikte in diesem Zusammenhang kennen.

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Arbeitsrechts­redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zur Krankmeldung

Die gesetzlichen Regelungen zur Krankmeldung sind im sogenannten Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) verankert. Dabei legt das Entgeltfortzahlungsgesetz fest, wann ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung hat und welche zeitlichen Begrenzungen es dafür gibt. Ebenfalls wird durch diese rechtliche Grundlage die Höhe der Fortzahlung sowie Maßnahmen für Sondervergütungen im Krankheitsfall festgelegt. Rechte für den Arbeitgeber, wenn sich der Beschäftigte nicht richtig krankmeldet, ist genauso ein wichtiger Bestandteil des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).

Ab wann muss ich mich krankmelden?

Der Zeitpunkt, zu dem sich ein Beschäftigter krankmelden muss, ist normalerweise aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich. Das Gesetz sieht jedoch gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) vor, dass der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten die Krankheit beziehungsweise die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ohne Verzögerung mitteilen muss. Dies bedeutet, dass die Krankmeldung am besten vor Arbeitsbeginn und vor dem Arztbesuch stattfindet. Die Arbeitskraft muss außerdem die gesetzliche Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit umgehend in Kenntnis setzen.

Infografik
Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankmledung

Angaben und Inhalte einer Krankmeldung

Wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krank melden, müssen Sie ihm nicht die genauen Details Ihrer Erkrankung mitteilen. Es genügt also, wenn Sie sich bei Ihrer Krankmeldung auf die wichtigsten Auskünfte, die sich aus den sogenannten W-Fragen ergeben, fokussieren. Dementsprechend müssen Sie Ihrem Chef folgende Informationen liefern, wenn Sie sich krankmelden:

  • Wer meldet sich?
  • Warum melden Sie sich?
  • Wie lange dauert die Erkrankung voraussichtlich?
  • Was haben Sie vor zu tun?
  • Wann melden Sie sich wieder bei Ihrem Chef?

Dies bedeutet, dass Sie zunächst einmal Ihren vollen Namen, inklusive einer möglichen Personalnummer, nennen, damit der Vorgesetzte weiß, um welchen Arbeitnehmer es sich handelt. Vor allem in größeren Unternehmen, oder wenn Sie sich bei der Personalabteilung krankmelden, kann es vorkommen, dass die Krankmeldung ansonsten nicht dem richtigen Mitarbeiter zugeordnet werden kann. Sie müssen den Arbeitgeber über Ihren Arbeitsausfall informieren und angeben, bis wann dieser vermutlich dauert. Abschließend müssen Sie den Arbeitgeber über Ihre Maßnahmen und über Ihre erneute Kontaktaufnahme in Kenntnis setzen.

Krankschreibung und nachträgliche Krankschreibung

Eine Krankmeldung darf nicht mit der sogenannten Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verwechselt werden. Während eine Krankmeldung den Zweck hat, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, ist eine Krankschreibung die ärztliche Bestätigung, die dem Vorgesetzten vorgelegt werden muss, um Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung zu haben. Obwohl diese ärztliche Bescheinigung gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) erst nach drei Kalendertagen gesetzlich erfolgen muss, wird dem Arbeitgeber in demselben Absatz das Recht eingeräumt, diese Zeitspanne zu verkürzen.

Eine nachträgliche Krankschreibung ist erforderlich, wenn der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit nicht zu einem Arzt geht, weil er denkt, dass die Krankheit am darauffolgenden Tag wieder verschwindet, sie das aber nicht tut. Wird der Arzt erst daraufhin aufgesucht, muss er bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Datum zurückdatieren. Da solch eine rückwirkende beziehungsweise nachträgliche Krankschreibung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist, muss auch geprüft werden, ob die Erkrankung tatsächlich schon am vorherigen Tag vorgelegen hat. Deshalb kann ein Arzt das Datum der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend lediglich um bis zu drei Kalendertage ändern.

Sonderfälle einer Krankmeldung

Auch bei einer Krankmeldung kann es zu Ausnahmefällen kommen, in denen besondere Vorschriften gelten. Meist hängen diese Sonderfälle mit der jeweiligen Krankheit oder dem Zeitpunkt beziehungsweise Ort, an dem ein Arbeitnehmer erkrankt, zusammen. Ist ein Arbeitnehmer zum Beispiel an Corona erkrankt, stellt dies einen Sonderfall bei einer Krankmeldung dar. Eine Corona Infektion bedeutet nicht gleich, dass der Beschäftigte arbeitsunfähig ist, sondern lediglich, dass er sich sofort in Quarantäne begeben muss. Der Mitarbeiter muss sich erst dann krank melden und um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern, wenn er Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Niesen und ähnliches aufweist. Auch bei Quarantäne gibt es gemäß § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

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Krankmeldung im Urlaub

Eine Erkrankung während des Urlaubs kann für den betroffenen Mitarbeiter überfordert wirken. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Arbeitnehmer wissen, welche Merkmale eine Krankmeldung im Urlaub auszeichnen. Grundsätzlich muss der Beschäftigte sich wie auch bei einer Erkrankung im Inland beim Arbeitgeber schnellstmöglich melden, um den Krankheitsfall zu melden. Die Besonderheit besteht hierbei darin, dass der Arbeitnehmer zusätzlich zur voraussichtlichen Dauer der Krankheit auch die Adresse, unter der er im Ausland anzutreffen ist, angeben muss. Die Kosten, die durch die Übermittlung anfallen, muss der Chef übernehmen.

Konflikte rund um die Krankmeldung

Der Großteil der Konflikte in Bezug auf die Krankmeldung basiert darauf, dass der Arbeitnehmer diese hinterfragt. Dies ist meist durch widersprüchliche Angaben seitens des Arbeitnehmers oder durch eine zu späte Bekanntgabe der Krankheit bedingt. Daraufhin muss der Beschäftigte beweisen, dass er sich wahrheitsgemäß krank gemeldet hat. Auch wenn sich der erkrankte Mitarbeiter überhaupt nicht krank melden und somit unentschuldigt am Arbeitsplatz fehlt, kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen.

Besonders heikel für den Mitarbeiter ist es, wenn er dem Chef ankündigt, dass er sich wegen nicht genehmigter Urlaubstage krankschreiben lassen wird. Dies ist eine Verletzung gegen den Arbeitsvertrag und kann ohne vorherige Abmahnung zu einer Kündigung führen. Falls das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, kann es dennoch durch diesen Vertrauensbruch dazu kommen, dass der Vorgesetzte anschließende Krankheitsfälle genauer überprüft als bei anderen Beschäftigten.

Ist eine Kündigung aufgrund einer Krankheit zulässig?

Viele Arbeitnehmer haben Angst vor einer Krankmeldung, da sie befürchten, ihren Job dadurch zu verlieren. Nicht selten kommt es vor, dass sich deshalb kranke Mitarbeiter in die Arbeit zwingen und im schlimmsten Fall Kollegen anstecken. Damit eine Kündigung aufgrund einer Erkrankung zulässig ist, muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Krankheit des Mitarbeiters längerfristig besteht und sich somit negativ auf den Erfolg des Unternehmens auswirkt.

So kann ein Anwalt Sie unterstützen

Beim Thema Krankmeldung kann es zu vielen Unstimmigkeiten zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer kommen. Nicht selten kommt es vor, dass Vorgesetzte die tatsächliche Erkrankung ihrer Arbeitskräfte bei widersprüchlichen Aussagen anzweifeln. Ein Anwalt kann Sie bei Ihrem Verdacht auf eine nicht rechtmäßige Krankmeldung unterstützen. Auch wenn Sie eine durch Krankheit bedingte, aber nicht gerechtfertigte Kündigung nicht hinnehmen wollen, ist es ratsam, juristische Beratung anzunehmen. Wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Androhung einer Krankschreibung beendet werden soll, hilft ihnen ebenfalls ein Anwalt dabei, dies gesetzlich richtig auszuführen.
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FAQ: Krankmeldung

Ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder durch zusätzliche Vereinbarungen (Tarifvertrag etc.) nichts dazu festgehalten, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass Sie ohne eine Krankschreibung bis zu drei Kalendertagen fehlen dürfen.
Bleiben Sie ohne Krankmeldung zu Hause, wird dies als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Daraufhin kann es zu einer Abmahnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung kommen.
Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften dafür, wie Sie sich krankmelden müssen. Wichtig ist nur, dass Sie Ihrem Arbeitgeber auf der Stelle Bescheid geben. Ob Sie dies telefonisch, per E-Mail oder auf eine andere Weise tun, ist rechtlich egal. Meist wird dies jedoch im Arbeitsvertrag oder in eventuellen Tarifverträgen geregelt.
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