Homeoffice § Grundsätzliches, Pflichten & Arbeitsunfälle

Das Homeoffice ist besonders in den letzten Jahren zu einer wichtigen Arbeitsmöglichkeit für Mitarbeiter geworden. Dennoch sind noch immer nicht alle Arbeitgeber mit der Arbeit in den eigenen vier Wänden einverstanden. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Arbeit zuhause erforderlich sind und welche Besonderheiten es beim Kostenaspekt gibt. Auch die Vorteile sowie die Bedeutung während der Corona-Pandemie werden näher erläutert. Die Pflichten des Arbeitnehmers bei dieser Arbeitsform und mögliche Konflikte rund um dieses Thema lernen Sie ebenfalls kennen.
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zum Homeoffice

Der Begriff Homeoffice wurde bisher noch nicht gesetzlich definiert. Prinzipiell stellt es eine spezielle Form der Telearbeit dar. Es bezeichnet grundsätzlich die Arbeit einer Person, die ausschließlich zuhause arbeitet. Oft wird der Begriff aber auch für die alternierende und auch häufigste Variante, in der sowohl die Arbeit im Büro als auch die Arbeit zuhause innerhalb einer Woche vorkommen, verwendet. Während die Telearbeit zudem in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gesetzlich verankert ist, gibt es grundsätzlich noch keine rechtlichen Vorschriften zur Arbeit im eigenen Haushalt, sondern entsprechende Regelungen werden durch eine Betriebsvereinbarung getroffen.

Voraussetzung für das Arbeiten zuhause

Die Entscheidung, ob Mitarbeiter Möglichkeit auf Homeoffice haben, liegt alleine beim Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass Beschäftigte ihren Chef lediglich von den Vorteilen der Arbeit zuhause überzeugen können, damit dieser ihnen mit einer Betriebsvereinbarung die Gelegenheit dazu gibt. Allerdings besteht die Option, dass Regelungen für diese Form der Arbeit in Zukunft auch gesetzlich verankert werden. Abgesehen von der rechtlichen Komponente muss hierbei auch darauf geachtet werden, dass die Arbeitsatmosphäre nicht der Gesundheit des Mitarbeiters schadet. Hierzu zählt zum Beispiel ein großer Computerbildschirm.

Kostenaufwand für Arbeitnehmer

Es ist oft mit einem großen Kostenaufwand verbunden, dass ein Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden ebenso gut arbeiten kann wie im Büro, besonders hinsichtlich der Ausstattung. Ob der Arbeitgeber seiner Arbeitskraft die notwendige Einrichtung bezahlt, ist mit diesem im Vertrag auszumachen. Das erforderliche Equipment, wie zum Beispiel ein Laptop, wird dem Beschäftigten oft vom Vorgesetzten bereitgestellt. Die Kosten in den Räumen des Unternehmens können zudem durch Homeoffice minimiert werden, da nicht mehr so viele Arbeitsplätze im Büro nötig sind.

Vorteile von Homeoffice

Der wohl größte Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass der Anfahrtsweg entfällt und die Zeit stattdessen bereits für die Arbeit genutzt werden kann. Auch die größere Flexibilität sowie der Schutz vor Erkrankungen am Arbeitsplatz bieten einen Anreiz, im Homeoffice zu arbeiten. Ebenfalls mögen viele Beschäftigte an der Arbeit in den eigenen vier Wänden, dass sie dabei grundsätzlich die Arbeitszeit selbst bestimmen können. Weitere Vorteile sind unter anderem:

  • größere Zufriedenheit und mehr Loyalität
  • bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familienleben
  • höhere Produktivität

Homeoffice während Corona

Besonders seit Corona die Arbeitswelt auch in Deutschland verändert hat, hat auch die Arbeit zuhause zugenommen. So haben vor Corona lediglich vier Prozent im Homeoffice gearbeitet, so waren es im Januar 2021 bereits 24 Prozent, was beinahe an die 27 Prozent aus dem ersten Lockdown im April 2020 herankommt. Obwohl auch die Kurzarbeit während Corona zugenommen hat, hat diese Arbeitsform dennoch dazu beigetragen, dass die gewöhnlichen Arbeitszeiten in vielen Unternehmen beibehalten werden konnten.

Infografik
Anteil der Beschäftigten im Homeoffice

Pflichten des Arbeitnehmers im Homeoffice

Es gibt neben den zahlreichen Vorteilen auch viele Verpflichtungen für den Arbeitnehmer, wenn er im Homeoffice arbeitet. Prinzipiell hat der Mitarbeiter zuhause dieselben Pflichten wie bei der Arbeit im Büro. Dies bedeutet, dass er sich auch zuhause an die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten muss. Dazu zählt jedoch nicht nur die aktive Arbeitszeit, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Dementsprechend muss der Arbeitnehmer darauf achten, dass er, wenn er am Vortag vielleicht sogar bis in die Abendstunden gearbeitet hat, nicht zu früh am darauffolgenden Tag beginnt. Gemäß § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) müssen zwischen dem Ende und der Aufnahme der Arbeit am nächsten Tag elf Stunden liegen. Auch die Qualität der Arbeitsleistung muss gewährleistet werden.

Kommunikation

Wenn ein Teil der Mitarbeiter oder sogar die ganze Belegschaft im Homeoffice ist, kann sich die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens erschweren. Dementsprechend muss in diesem Zusammenhang zunächst beschlossen werden, wie Arbeitnehmer und Vorgesetzte von zuhause aus miteinander in Kontakt bleiben können. Die Beschäftigten sollten regelmäßig Updates zu ihrer Arbeit geben, damit die Chefs den Arbeitsprozess besser verfolgen und auf etwaige Schwierigkeiten schneller reagieren können. Außerdem gibt es in den meisten Firmen sogenannte Kernarbeitszeiten, in denen der Mitarbeiter erreichbar sein muss.

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Checkliste Homeoffice
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Arbeitsunfälle während Homeoffice

Auch wenn im Homeoffice gearbeitet wird, ist es möglich, dass man sich verletzt. Für die meisten ist es klar, dass bei einem Arbeitsunfall im Büro die Unfallversicherung zahlt, doch wenn es um Unfälle im eigenen Zuhause geht, sind sich viele Mitarbeiter unsicher. Der Grund dafür ist, dass der Übergang zwischen privaten und beruflichen Aktivitäten bei der Arbeit zuhause fließend sein kann. Durch die vermehrte Arbeit im eigenen Haushalt aufgrund der Corona-Pandemie gab es am 18. Juni 2021 eine Änderung der Gesetzesgrundlage zum Arbeitsunfall. Dadurch wurde § 8 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 7) um den Unfall Aspekt im eigenen Haushalt ergänzt.

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§ 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB 7) besagt:
“Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.”

Für Arbeitsunfälle, die in direkter Verbindung mit der versicherten Tätigkeit stehen, gilt somit auch im eigenen Zuhause der Versicherungsschutz. Gemäß § 8 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB 7) zählt dazu auch der Weg in die Arbeit. Dies bedeutet, dass auch ein Sturz vom Schlaf- zum entsprechenden Arbeitszimmer versichert ist. Auch wenn Sie sich etwas aus der Küche zum Essen oder Trinken holen oder zur Toilette gehen und sich auf dem Rückweg verletzen, zählt dies seit Juni 2021 gesetzlich zum Versicherungsschutz.

Welche Angaben sind bei einem Unfall im Homeoffice notwendig?

Damit der Zusammenhang zwischen der Arbeit im Homeoffice und dem Unfall auch im Nachhinein noch hergestellt werden kann, ist es wichtig, dass der verletzte Arbeitnehmer die Umstände so genau wie möglich niederschreibt. Die Aufzeichnung sollte dabei direkt nach dem Unfall erfolgen, da sich der Mitarbeiter dann noch besser an alles erinnern kann. Ebenfalls detailliert angegeben werden müssen:

  • der Unfallort
  • die Unfallzeit

Konflikte rund ums Homeoffice

Wenn Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Viele Vorgesetzte sind einer allgemeinen Homeoffice-Möglichkeit gegenüber skeptisch, da sie der Meinung sind, dadurch die Kontrolle über ihre Arbeitskräfte zu verlieren. Besonders hinsichtlich der Kommunikation sind Konflikte nicht selten, da sie lediglich virtuell stattfinden und die Dienstgeber gerne hätten, dass sich ihre Arbeitnehmer öfter bei ihnen melden würden. Die Arbeitszeit ist ein weiterer möglicher Streitpunkt, da die Chefs sich nicht immer sicher sind, ob ihre Mitarbeiter tatsächlich in der Zeit, in der sie angeben, arbeiten. Dies kann sich unter anderem in mangelnder Arbeitsleistung zeigen. Folgende Konflikte können also trotz zahlreicher Vorteile, die die Arbeit zuhause bietet, in diesem Zusammenhang auftreten:

  • mangelnde Kommunikation
  • Arbeitszeitbetrug
  • fehlende Arbeitsleistung
  • Kostenaufwand für die Arbeit zuhause
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Gerade das getrennte arbeiten voneinander kann schnell zu Auseinandersetzungen führen. Oft können diese durch Mediation gelöst und verbessert werden. Nutzen Sie die Expertise Ihres Anwalts für Arbeitsrecht!

Möglichkeit auf Homeoffice

Oft kommt es bereits zu Konflikten, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die grundsätzliche Möglichkeit auf die Arbeit im eigenen Haushalt uneinig sind. Arbeitskräfte wollen aufgrund der größeren Flexibilität eher zuhause arbeiten, während viele Vorgesetzte weiterhin die Arbeit im Büro bevorzugen. Ein Mitarbeiter, der die Option, im Homeoffice zu arbeiten, unbedingt durchsetzen möchte, und deshalb seine Arbeit verweigert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Gegensatz dazu kann auch ein Dienstgeber den Konflikt auslösen, indem er seine Beschäftigten trotz existierender Betriebsvereinbarung nicht zuhause arbeiten lässt.

Unstimmigkeiten rund um die Kosten

Einer der größten Streitpunkte bei der Arbeit im Homeoffice stellt der Kostenaspekt dar. Besonders wenn es um einen ordentlichen Arbeitsplatz zuhause geht, stellt sich oft die Frage, von wem dieser bezahlt werden kann. Prinzipiell gilt, dass der Arbeitgeber für die Kosten aufkommen muss, wenn er die Arbeit zuhause anordnet oder sie fördert. Wenn allerdings der Mitarbeiter zuhause arbeiten möchte, muss er selbst für etwaige Kosten aufkommen. Dementsprechend kann es sogar zu rechtlichen Konflikten kommen, wenn ein Arbeitgeber sich weigert, die anfallenden Kosten zu übernehmen, obwohl er grundsätzlich dazu verpflichtet ist.

So unterstützt Sie ein Anwalt rund ums Homeoffice

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in Bezug auf das Homeoffice dabei helfen, die Sonderkosten für Sie einzufordern. Bei Verdacht auf Verletzung der Pflichten bei der Arbeit zuhause, steht Ihnen ein Jurist ebenfalls bei. In diesem Zusammenhang setzt er auch eine mögliche Klage wegen Vertragsverletzung für Sie auf. Aber nicht nur bei Konflikten, sondern auch wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Mitarbeiter diesbezüglich eine Betriebsvereinbarung treffen wollen, setzt der Rechtsanwalt diese für Sie auf. Auch wenn es darum geht, für einen Arbeitsunfall in den eigenen vier Wänden Versicherungsschutz zu bekommen, ist ein Anwalt eine unerlässliche Unterstützung.

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FAQ: Homeoffice

Das Homeoffice ist eine Unterart der Telearbeit, die für die Arbeit von zuhause aus steht. Die Telearbeit an sich umfasst auch noch die alternierende Telearbeit, in der sowohl im Büro als auch zuhause gearbeitet wird.
Grundsätzlich unterscheiden sich die Pflichten zuhause nicht von jenen im Büro. Arbeitnehmer müssen sich also an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten sowie an die vereinbarte Arbeitszeit halten. Ebenso müssen sie ihren Vorgesetzten über ihren Arbeitsprozess am Laufenden halten.
Bisher gibt es in Deutschland noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Deshalb sind Arbeitgeber auch nicht dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit im eigenen Haushalt zu gewähren. Durch die Corona-Pandemie sind jedoch viele Vorgesetzte offener gegenüber dieser Arbeitsform geworden.
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