Auf dem Gebiet des Arbeitsrecht bin ich seit mehr als 20 Jahren anwaltlich tätig
Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven
Arbeitsrechts, insbesondere in den Bereichen
- Ausgestaltung und Verhandlung des Arbeitsvertrages
- Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses/ Kündigungsschutzverfahren
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungs-, Abwicklungsvertrag
- Abfindungen
- Betriebsvereinbarungen
Wenn Sie sich eine anwaltliche Vertretung nicht leisten können, beantragen wir für Sie Verfahrenskostenhilfe bei Gericht.